Allgemeine Geschäftsbedingungen der JMVision GmbH, Am Bangraben 32, 72336 Balingen für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Generelle Bestimmungen (A.), Besondere Bestimmungen für Erstellung von Webseiten (B.), Besondere Bestimmungen für Fotografie und Film (C.), Besondere Bestimmungen für Mitarbeitergewinnung (D.) und Besondere Bestimmungen für Auftragsgewinnung (E.).

A. GENERELLE BESTIMMUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma JMVision GmbH, Am Bangraben 32, 72336 Balingen, Deutschland (nachfolgend: „JMVision“ bzw. „wir“), gelten für sämtliche Geschäfte gegenüber dem Auftraggeber durch JMVision, sofern der Auftraggeber seine für den Vertrag maßgebliche Niederlassung in Deutschland hat.
  2. Der Anwendungsbereich dieser AGB ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer/in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis abweichender Bestimmungen des Auftraggebers und/oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen JMVision und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber ggf. abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  7. Rechte, die JMVision nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

II. RECHTE AN UNSEREN UNTERLAGEN, ZUSAGEN DES AUFTRAGGEBERS
  1. Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung übermittelte Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  2. Alle Rechte, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, an von uns gefertigten Unterlagen, Mustern, Vorrichtungen, Layouts, Grafiken, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Plänen stehen ausschließlich uns zu, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben. Sie dürfen ferner vom Auftraggeber anderweitig verwendet werden.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass uns von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen, Logos, Marken, Grafiken, Kennzeichen etc. nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
  4. JMVision behält sich vor, im Kundenauftrag erstelltes Material, insbesondere Fotografien, Filmaufnahmen und Grafiken für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Der Auftraggeber genehmigt darüber hinaus JMVision die Erwähnung seines Namens und Nutzung seines Logos in Marketingkampagnen, auch wenn keine aktive Zusammenarbeit mehr besteht.

III. VERTRAGSSCHLUSS
  1. Wir erstellen auf der Grundlage der Anfrage des Auftraggebers ein bindendes Angebot.
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des von uns abgegebenen Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch a. Zusendung des unterschriebenen Angebots, b. Klicken auf „Annehmen“ in unserem Online-Kundencenter, c. Angebotsbestätigung per E-Mail, d. (fern-)mündliche Bestätigung.

IV. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG, RECHTSMÄNGEL
  1. Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere unserem Angebot.
  2. Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schuldet JMVision nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
  4. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von JMVision geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Auftraggeber nicht unzumutbar belasten.

V. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG
  1. Die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen sowie Vertragsverlängerungen stehen verbindlich in unserem jeweiligen Angebot. Der Beginn der Kündigungsfrist richtet sich nach dem Startzeitpunkt der Betreuung sowie der Vertragslaufzeit, die im Angebot steht.
  2. Eine Kündigung hat zu mindestens durch E-Mail an buchhaltung@jmvision.de zu erfolgen.

VI. LEISTUNGSFRIST, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT
  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
  2. Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Erbringung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
  3. Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Auftraggebers, wie beispielsweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Auftraggeber die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
  4. JMVision steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
  5. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung sind die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. JMVision wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Leistungstermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Auftraggeber als auch JMVision zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an JMVision auswirken.
  6. Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach A. VIII. Haftung.

VII. PREISE, VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  1. Die Höhe unserer Vergütung, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung sowie die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Angebot.
  2. Unsere Preise bzw. unsere Vergütung, sowie etwaige Spesen (z.B. Fahrtkosten) richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach unserem Angebot. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Sollten zusätzliche Arbeiten anfallen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen. Die zusätzliche Arbeiten werden mit 120 € zzgl. MwSt. pro Stunde abgerechnet.
  4. Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrübergang/Leistungserbringung rein netto fällig. Zahlungen sind am Sitz von JMVision in Balingen zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zulasten des Auftraggebers.
  5. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
  6. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  7. Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.

VIII. HAFTUNG
  1. JMVision haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. JMVision haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn JMVision wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
  3. JMVision haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.
  6. JMVision haftet nicht für Hackerangriffe auf die Werbekonten oder von JMVision erstellten Webseiten und möglicherweise entstandene Schäden.
  7. JMVision haftet nicht für die Sperrung eines Werbekontos oder Social-Media Profilen durch den Betreiber eines sozialen Netzwerkes und möglicherweise entstandene Schäden.

IX. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH SUBUNTERNEHMER
  1. JMVision ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen.
X. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
  1. Der Auftraggeber wird JMVision bei Erfüllung sämtlicher Leistungen unterstützen und dabei insbesondere alle Informationen zur Verfügung stellen.
  2. Der Auftraggeber wird an vereinbarten Besprechungen, mit seinem vom JMVision zugewiesenen Ansprechpartner, teilnehmen. Insbesondere an den zweiwöchigen Besprechungen im Zeitraum eines aktiven Betreuungsvertrags in der Mitarbeiter- oder Auftragsgewinnung.
  3. Der Auftraggeber wird JMVision Zugang zu Servern, Webseiten, Social-Media Konten etc. gewähren und die Zugangsdaten bereitzustellen.
  4. Inhalte, Fragebögen, Analysen und Bildmaterialien, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, müssen vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung gestellt und vollständig bearbeitet werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Unterlagen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. JMVision ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen.
  5. Werden im Rahmen der Vertragserfüllung Foto- oder Videoshootings durchgeführt und verschiebt der Auftraggeber das Foto- oder Videoshooting, hat er ab der zweiten Absage eine Pauschale i.H.v. 500,00 EUR brutto zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein niedriger oder gar keinen Schaden eingetreten ist.

XI. GEHEIMHALTUNG
  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten.
  2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
  3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
  4. Die Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 2 gilt nicht für Informationen, a.) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren, b.) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch JMVision bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt, c.) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, d.) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen, e.) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat, f.) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

XII. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
  1. Die Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend.

XIII. ABTRETUNGSVERBOT
  1. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
  2. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB.

XIV. DATENSCHUTZ
Wir verarbeiten unsere Daten auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die einzelnen Bestimmungen können unseren Datenschutzhinweisen für Auftraggeber entnommen werden.

XV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag des Auftraggebers ist Balingen.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von JMVision in Balingen, Deutschland, zuständige Gericht.
  3. JMVision ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XVI. SCHRIFTFORM
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

XVII. SALVATORISCHE KLAUSEL
  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. In Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.
  2. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine diese Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten.
  3. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend.

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WEBSEITENERSTELLUNG
Für die Erstellung von Webseiten gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

I. VERTRAGSGEGENSTAND
  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung oder Überarbeitung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Webseite sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Webseite.
  2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

II. LEISTUNGEN VON JMVISION
  1. Maßgeblich für den Leistungsumfang der von JMVision zu erstellenden Webseite ist unser Angebot.
  2. JMVision wird dem Auftraggeber die gemäß dem Angebot erstellte Webseite betriebsbereit zur Verfügung stellen. Für die Bereitstellung der Webseite fallen in jedem Fall monatliche Hosting-Kosten an, die gesondert in einem weiteren Angebot vereinbart werden. Eine Übertragung der Webseite auf einen Server des Auftraggebers ist in keinem Fall möglich.
  3. Mit der Fertigstellung und Übergabe der Webseite erhält der Auftraggeber Zugang zum Administratorenbereich der Webseite.
  4. JMVision wird den Auftraggeber nicht in rechtlicher Hinsicht beraten. Den Parteien ist bekannt, dass JMVision keine Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) übernehmen darf.
  5. JMVision ist nicht verpflichtet, die erstelle Webseite zu warten und zu pflegen. Der Auftraggeber kann aber mit JMVision einen gesonderten Pflege- und Wartungsvertrag abschließen. Ein Anspruch des Auftraggebers hierauf besteht nicht.

III. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
  1. Der Auftraggeber stellt JMVision eigenverantwortlich die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Inhalte vollständig und richtig zur Verfügung. JMVision ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Webseite verfolgten Zweck zu erreichen. Stellt der Auftraggeber die Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, darf JMVision unter Beachtung von Rechten Dritter selbst Grafiken verwenden oder die Stellen mit einem Platzhalter versehen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Impressum und Datenschutzerklärungen.
  3. Die in Ziff. 1 und 2 umschriebenen Daten werden JMVision in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
  4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte der Webseite nicht geltendes Recht verletzen. Der Auftraggeber wird JMVision im Falle von Abmahnungen unterstützen und ihn im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freistellen.

IV. ABNAHME
  1. Liegen keine erheblichen Mängel vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die fertig gestellte Webseite in vertragsgemäßem Zustand erstellt worden ist (Abnahme). Die Abnahme erfolgt auch konkludent durch Verwendung der von uns erstellten Webseite. Die Webseite gilt auch als abgenommen, wenn JMVision dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
  2. Webseiten-Projekte werden immer zum letzten Tag eines Kalenderjahres abgerechnet, auch wenn dieses noch nicht vollständig abgeschlossen ist. In jedem Fall verpflichtet sich JMVision dazu, die Webseite, wie im Angebot vereinbart, fertig zu stellen.

V. NUTZUNGSRECHTE UND NAMENSNENNUNG
  1. JMVision räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von JMVision für den Auftraggeber erstellte Webseite in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Webseite ab deren jeweiliger Entstehung.
  2. Der Auftraggeber wird JMVision im Impressum und im Footer der Webseite als Urheber der Webseite nennen.

VI. GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG, HAFTUNG BEI HACKERANGRIFFEN
  1. JMVision gewährleistet, dass die Webseite vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. JMVision übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer.
  2. JMVision erbringt die Gewährleistung nach eigener Wahl. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer JMVision zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten von JMVision ausführen lassen.
  3. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
  4. JMVision nicht verpflichtet, Backups der Webseite zu erstellen.

VII. RECHTE DRITTER
JMVision steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Auftraggeber durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit JMVision für die Erstellung der Webseite von Dritten entwickelte Technologien oder Software benutzt, sichert JMVision zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in Ziff. V. genannten Rechte an der Basistechnologie und der von JMVision im Übrigen für die Erstellung der Webseite benutzten Software berechtigt zu sein.

VIII. KÜNDIGUNG
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ist JMVision berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.

IX. WARTUNGSVERTRÄGE
  1. Die Parteien können einen Vertrag über die weitere Wartung und Betreuung der Webseite des Auftraggebers abschließen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Der Auftraggeber hat hierauf keinen Anspruch.
  2. Bei der Wartung und Betreuung der Webseite wird JMVision sich darum kümmern, dass die Webseite erreichbar ist und die Webseite nach den Wünschen des Auftraggebers aktualisiert wird. Für technische Störungen, auf die JMVision keinen Einfluss hat, wird keine Verantwortung übernommen.
  3. Sofern die Parteien auch die Betreuung, Pflege und Wartung der Webseite vereinbart haben, hat der Auftraggeber pro Monat eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr wird zu Beginn des Jahres im Voraus abgerechnet.

C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR FOTOGRAFIE UND FILM
Für die Erstellung von Fotografie und Filme durch JMVision gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. B. D. und E. folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

I. VERTRAGSGEGENSTAND
  1. JMVision erstellt Fotografien und Recruiting- oder Imagefilme für den Auftraggeber.
  2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

II. LEISTUNGEN VON JMVISION
  1. Der Auftraggeber teilt JMVision mit, welche Anforderungen die Fotografien zu erfüllen haben. Dabei sind sich die Parteien einig, dass JMVision kreative Freiheit hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des Auftraggebers zusteht. Die Einzelheiten sind der Auftragsbestätigung von JMVision zu entnehmen.
  2. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bearbeitung des Bild- und Videomaterials. Eine Neuerstellung findet jedoch nicht statt. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig. JMVision wird dem Auftraggeber die Fotografien zur Freigabe übermitteln. Der Auftraggeber hat die Fotografien abzunehmen.
  3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche datenschutzrechtliche Gesetze eingehalten werden, sofern Beschäftigte des Auftraggebers fotografiert oder gefilmt werden. JMVision haftet insofern nicht und wird vom Auftraggeber von einer Haftung im Innenverhältnis freigestellt.
  4. JMVision räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die von JMVision für den Auftraggeber erstellten Bild- und Videomaterialien zu nutzen.
  5. Die Rohdaten verbleiben bei JMVision und müssen nicht herausgegeben werden. Sie werden maximal 6 Monate lang aufbewahrt.

D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MITARBEITERGEWINNUNG (RECRUITING-KAMPAGNEN / SOCIAL-RECRUITING)
Für die Mitarbeitergewinnung durch JMVision gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

I. VERTRAGSGEGENSTAND
  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die digitale Personalsuche in sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und sonstigen Medien für den Auftraggeber (Social-Recruiting).
  2. JMVision schuldet keinen Erfolg bei der Personalsuche. Der Auftraggeber ist daher auch zur Vergütung verpflichtet, wenn die Personalsuche keinen Erfolg hat.

II. LEISTUNGEN VON JMVISION
  1. JMVision wird den Auftraggeber bei der Gestaltung von Stellenanzeigen unterstützen. Dabei wird JMVision für den Auftraggeber Stellenanzeigen erstellen (im Folgenden: Kampagnen) und vorbereiten und die Kampagnen für den Auftraggeber schalten.
  2. JMVision wird für den Auftraggeber Kampagnen in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, LinkedIn, Xing etc. schalten.
  3. Die Anzahl an gleichzeitig aktiv beworbenen Stellenanzeigen ist dem Angebot zu entnehmen.
  4. JMVision ist bei mehreren Stellenanzeigen des Auftraggebers berechtigt, die Stellen in der Kampagne monatlich zu wechseln. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Stelle zum Beginn eines jeden Monats zu wechseln.
  5. Die Betreuungspauschale ist bei einem Wechsel der Stelle nicht nur in dem Zeitraum fällig, in dem diese aktiv beworben wird, sondern auch in dem Zeitraum, in dem JMVision die nötige Kampagne vorbereitet.
  6. JMVision kann für den Auftraggeber Werbekonten in den sozialen Netzwerken mit der Stellenanzeige erstellen.
  7. JMVision kann für den Auftraggeber eine Landingpage für Stellenanzeigen erstellen und online stellen.
  8. JMVision wird dem Auftraggeber eingehende Bewerbungen weiterleiten.

III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
  1. Der Auftraggeber wird einen generierten Bewerber innerhalb von zwei Werktagen kontaktieren.
  2. Der Auftraggeber wird an den zweiwöchigen Besprechungen, mit seinem vom JMVision zugewiesenen Ansprechpartner, teilnehmen.
  3. Der Auftraggeber wird das von JMVision bereitgestellte Bewerber-Management-System nutzen und den Status der Bewerber tagesgenau einpflegen.
  4. Der Auftraggeber das von JMVision bereitgestellte Skript für Bewerbertelefonate nutzen und sich an den empfohlenen Umgang mit einem Bewerber halten.
  5. Die Auswahl der Inhalte der Anzeigen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. JMVision wird den Auftraggeber rechtlich nicht zum Inhalt beraten und die Richtigkeit des vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalts nicht prüfen.
  6. Der Auftraggeber wird von JMVision gestaltete Anzeigen zur Veröffentlichung freigeben. Mit Übermittlung der Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber hat dieser innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen die Leistungen von JMVision abzunehmen. Wird die Abnahme binnen dieser Frist nicht erteilt, gelten die Leistungen nach Ablauf der Frist als abgenommen.

IV. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG
  1. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung unserer Vergütung in Verzug, sind wir berechtigt, laufende Kampagnen abzuschalten, bis der Auftraggeber die offene Vergütung ausgeglichen hat.
  2. Werbekosten werden direkt mit dem Werbeanbieter abgerechnet und sind nicht Teil unserer Angebote.
  3. Werbekosten belaufen sich auf mindestens 30 € pro Tag, pro aktiver Stellenanzeige.
  4. Sollte der Auftraggeber nicht über die notwendige Infrastruktur verfügen, behält sich JMVision das Recht vor, die Werbeanzeigen über eigene Werbekonten zu schalten und die Werbekosten mit dem Auftraggeber abzurechnen. Die Werbekosten belaufen sich in diesem Fall auf pauschal 930 € zzgl. MwSt, pro aktiver Stellenanzeige, pro Monat, und werden monatlich im Voraus abgerechnet. Eine Rückzahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  5. Bei Kampagnen und geschalteten Stellenanzeigen wird der Vertrag nicht durch das Abschalten einer Kampagne oder Stellenanzeige beendet, sondern läuft bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit weiter und verlängert sich, wenn der Auftraggeber nicht fristgerecht kündigt, auch gemäß der im Angebot vereinbarten Konditionen.
  6. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, läuft der Vertrag bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit noch weiter. Der Auftraggeber bleibt zur Vergütung verpflichtet, auch wenn ggf. keine Kampagne geschaltet ist.
  7. In Einzelfällen hat der Auftraggeber die Möglichkeit, sich ungenutzte Monatskontingente der Betreuung zu speichern und bei einem erneuten Vertragsabschluss einzusetzen. Ein Recht darauf besteht für den Auftraggeber nicht, es wird von JMVision in Einzelfällen aus Kulanz eingeräumt. Nur nicht angebrochene Monate können als Kontingent gespeichert werden. Kontingente können maximal für 12 Monate gespeichert werden.

V. HAFTUNG
  1. JMVision haftet nicht für die Qualifikationen eines Bewerbers und übernimmt keine Verantwortung für dessen Fähigkeiten und Kompetenzen.
  2. JMVision trägt keine Haftung für das Ausbleiben eines Erfolgs bei der Personalsuche.

VI. NACH VERTRAGSBEENDIGUNG
JMVision wird sämtliche für den Auftraggeber eingerichtete Landingpages, Werbekonten etc. nach Vertragsbeendigung offline nehmen und archivieren, sofern der Kunde nicht in eine längere Speicherdauer eingewilligt haben.

E. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR AUFTRAGSGEWINNUNG (LINKEDIN-BETREUUNG / DIGITALES MARKETING)
Für die Auftragsgewinnung durch JMVision gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

I. VERTRAGSGEGENSTAND
  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die digitale Kundenakquise in sozialen Netzwerken für den Auftraggeber (Auftragsgewinnung).
  2. JMVision schuldet keinen Erfolg bei der Auftragsgewinnung. Der Auftraggeber ist daher auch zur Vergütung verpflichtet, wenn die Auftragsgewinnung keinen Erfolg hat.

II. LEISTUNGEN VON JMVISION
JMVision wird den Auftraggeber bei der digitalen Kundenakquise in sozialen Netzwerken unterstützen. Dabei wird JMVision für den Auftraggeber Beiträge veröffentlichen, die Vernetzung mit Kontakten fördern, Anschreiben an potenzielle Interessenten richten und Anfragen von Interessenten an den Auftraggeber weiterleiten.

III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
  1. Der Auftraggeber wird einen generierten Kontakt innerhalb von zwei Werktagen kontaktieren.
  2. Der Auftraggeber wird an den zweiwöchigen Besprechungen, mit seinem von JMVision zugewiesenen Ansprechpartner, teilnehmen.
  3. Der Auftraggeber wird sich an den von JMVision empfohlenen Umgang mit einem Kontakt halten.
  4. Die Auswahl der Inhalte der Beiträge obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. JMVision wird den Auftraggeber rechtlich nicht zum Inhalt beraten und die Richtigkeit des vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalts nicht prüfen.
  5. Der Auftraggeber wird von JMVision gestaltete Beiträge zur Veröffentlichung freigeben. Mit Übermittlung der Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber hat dieser innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen die Leistungen von JMVision abzunehmen. Wird die Abnahme binnen dieser Frist nicht erteilt, gelten die Leistungen nach Ablauf der Frist als abgenommen.
  6. Der Auftraggeber wird JMVision sämtliche für die Auftragsgewinnung erforderlichen Informationen, insbesondere das Analyse-Dokument sowie Informationen zum Wunschkunden, und Unterlagen, insbesondere die Bestandskundenliste des Auftraggebers, zukommen lassen. JMVision muss die Unterlagen nicht prüfen.

IV. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG
  1. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung unserer Vergütung in Verzug, sind wir berechtigt, laufende Kampagnen abzuschalten, bis der Auftraggeber die offene Vergütung ausgeglichen hat.
  2. Werbekosten und Kosten für zusätzliche Software werden direkt mit dem Werbeanbieter abgerechnet und sind nicht Teil unserer Angebote.
  3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, läuft der Vertrag bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit noch weiter. Der Auftraggeber bleibt zur Vergütung verpflichtet, auch wenn ggf. keine Betreuung mehr gewünscht ist.

V. HAFTUNG
JMVision trägt keine Haftung für das Ausbleiben eines Erfolgs bei der Auftragsgewinnung.

Stand: 04/2024